
Die Zivilprozessordnung kennt einige allgemeine Gerichtsstandregelungen, die festlegen, wo ein Kläger zu klagen hat. Im Regelfall wird er sich zum Gerichtsstand des Beklagten begeben müssen. Im Wettbewerbsrecht ergeben sich hier einige Besonderheiten, denn direkte Wettbewerber können überall dort klagen, wo sich die wettbewerbswidrige Handlung ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40039

Die Zivilprozessordnung kennt einige allgemeine Gerichtsstandregelungen, die festlegen, wo ein Kläger zu klagen hat. Im Regelfall wird er sich zum Gerichtsstand des Beklagten begeben müssen. Im Wettbewerbsrecht ergeben sich hier einige Besonderheiten, denn direkte Wettbewerber können überall dort klagen, wo sich die wettbewerbswidrige Handlung ...
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